AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen im folgenden AGB genannt, gelten für alle vom Betreiber der Website www.royaloceanliner.com durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Auftragsbestätigung oder des Angebots des Betreibers durch den Kunden. 3. Ein Widerspruch ist schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Diese erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Betreiber dieses schriftlich anerkennt. 4. Die AGB gelten auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Fertigungsstufe oder technischen Form sie vorliegen.Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. 2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke im Sinn des § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt. 3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die gesondert zu vergüten sind. 4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, sofern die Rechte am Bild nicht komplett an den Kunden übertragen werden. 5. Der Kunde darf das Bildmaterial an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder beim Betreiber eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Nutzungsrechte 1. Der Kunde erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. 2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Dieses zieht einen individuell zu verhandelnden Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar nach sich. 3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck, in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche der Kunde angegeben hat oder welche sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt, übertragen.Im Zweifelsfall ist das Objekt (Zeitung, Zeitschrift etc.) massgeblich, für welches das Bildmaterial zur Verfügung gestellt worden ist. 4. Dem Betreiber ist ein Belegexemplar unaufgefordert an seine Geschäftsadresse zuzustellen. 5. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig: Zudem bedarf dieses der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers. Das gilt insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten; 7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. 8. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks. Honorar Das Honorar richtet sich nach Aufwand, Verwendungszweck, Größe des Fotos und Auflage. Preise auf Anfrage.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
5. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.1. Bei jeglicher unberechtigten, ohne Zustimmung des Betreibers erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe des doppelten Nutzungshonorars zu zahlen. 3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu entrichten. 4. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. Geltendes Recht / Gerichtsstand 1. Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. 2. Nebenabreden jeglicher Art bedürfen der Schriftform. Ansonsten sind sie unwirksam. 3. Eine etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. (Salvatorische Klausel) 4. Erfüllungsort ist Adendorf. Gerichtsstand ist Lüneburg. |